Selbstständige und Freiberufler

Digitale Leistungen für Selbstständige und Freiberufler

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Hier gilt das Zufluss-Abflussprinzip. Verbuchen Sie Ihre Aufwendungen erst bei Bezahlung? Dann ziehen Sie Ihre Vorsteuer nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt!


Der Vorsteuerabzug kann bereits mit der Leistungserbringung bzw. mit dem Erhalt der Rechnung vorgenommen werden.


Wir verbuchen sämtliche Lieferantenrechnungen im Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. mit Zugang der Rechnung in Ihrem Hause. Dadurch optimieren wir Ihre Liquidität. Ihre Kundenrechnungen als auch Ihre Umsätze werden ebenfalls im Zeitpunkt der Rechnungsstellung erfasst. Die Umsatzsteuer wird erst im Zeitpunkt der Bezahlung des Kunden ans Finanzamt abgeführt.


Durch diese Buchungssystematik erhalten auch Sie als Gewinnermittler gemäß §4(3) EStG einen aussagekräftigen Überblick über die finanzielle Situation Ihres Unternehmens sowie über Ihre Außenstände.


Wir erfassen monatlich sämtliche abschlussrelevanten Buchungen, wie Abschreibungen und den Eigenverbrauch. So hat der Monatsabschluss die Qualität eines Jahresabschlusses.


Dies bildet für Sie die Basis, um Ihr Unternehmen erfolgreich steuern zu können.
Haben Sie hierzu noch Fragen? Sprechen Sie uns jederzeit gerne an!

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